Das Verhältnis von Religiosität und demokratischem Rechtsstaat in der (post)säkularen Gesellschaft
Eine empirische Untersuchung am Beispiel von Muslimen und Musliminnen in Deutschland
|
|
|
Thema - Fragestellung - Methode
Im Kern des Verhältnisses von Religiosität und dem demokratischen Rechtsstaat steht die Frage, inwiefern kognitive Einstellungen und damit individuelle normative Präferenzen, als Grundlage ethischer Haltungen und moralisch begründetem Handelns, reflexiven Positionen zum demokratischen Rechtsstaat und damit seinen normativen Erwartungen eher förderlich oder abträglich sind. Dabei geht es um das Verhältnis von Ethik, Moral und Recht in der Erfahrung von Bürgerinnen und Bürgern. Die Fragestellung begründet sich einerseits aus der Struktur des demokratischen Rechtsstaats selbst und zum anderen aus dem Gegensatz von Religiösem und Säkularem. Denn der demokratische Rechtsstaat ist auf die Partizipation seiner Bürger angewiesen, will er den Aufgaben der Sicherung von Freiheit und Herstellung sozialer Integration gerecht werden. Zugleich ist das Gebot der Neutralität des Staates in der Festsetzung, Anwendung und Umsetzung rechtlicher Normen ein zentraler Grundsatz, weswegen religiöse und weltanschauliche Bekenntnisse grundsätzlich nicht der Maßstab für staatliches und rechtliches Handeln sein dürfen. Gerade aber wenn Religion in einer Gesellschaft an Bedeutung zunimmt, - dies kann in der Zahl der Gläubigen oder in der Zunahme von Religion in öffentlichen Diskursen geschehen - stellt dies eine demokratische Gesellschaft und verschiedene Bereiche des Rechts vor Herausforderungen. Deswegen ist neben dem formalen Verhältnis von religiösen und weltanschaulichen Bekenntnissen zu demokratischen und rechtlichen Verfahrensweisen wichtig, ob diese auf der Ebene der Erfahrung von Bürgerinnen und Bürgern tatsächlich einen Gegensatz bilden oder nicht vielmehr als Ressource der Partizipation an demokratischen Willensbildungsprozessen gedeutet werden können. Von der Beantwortung dieser Frage hängt es ab, wie der Staat die Integration von Bürgerinnen und Bürgern mit unterschiedlichen Bekenntnissen gestalten kann.
Mit der zunehmenden Pluralisierung der deutschen Gesellschaft, im Hinblick auf religiöse und weltanschauliche Ausrichtungen verschiedener Gruppen, stellt sich die Frage nach der Umsetzung des Anspruchs staatlicher Neutralität in der Praxis neu. Denn einerseits unterhält der Staat in Deutschland zu bestimmten Gruppen ein diese privilegierendes und historisch gewachsenes Verhältnis und zum anderen treten die vielfältigen Ansprüche verschiedener Bekenntnisse nicht selten in Konflikt zu einander.
Vor allem die Präsenz der verschiedenen islamisch geprägten Kulturformen im Alltagsleben und das Auftreten islamischer Verbände sowie die Frage der Integration von Migranten generell haben in Deutschland ein Bewusstsein für die Notwendigkeit einer aktiven Integration geschaffen, die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zur Partizipation verschafft. Deswegen ist es notwendig neu
zu hinterfragen, was legitime Erwartungen sein können, die der Staat gegenüber Bürgerinnen und Bürgern einfordern darf und soll. Ebenso muss aber geklärt werden, was die Ansatzpunkte solcher staatlicher Anforderungen bei Personen sein können, die ihr Handeln in eigenen, persönlichen ethischen Überzeugungen begründen. Deswegen ist die zentrale Fragestellung für dieses Forschungsprojekt, ob und inwiefern sich Bürger auf ihre religiös motivierten ethischen Überzeugungen in ihrem Handeln und Urteilen in einer Weise stützen, die dazu geeignet ist, einen positiven Bezugspunkt zum demokratischen Rechtsstaat herzustellen oder ob bestimmte religiöse Überzeugungen einem solchen Verhältnis eher im Wege stehen.
Dieser Frage wird empirisch am Beispiel von Gesellschaftsmitgliedern islamischen Glaubens nachgegangen. Dazu werden qualitative Interviews geführt, die auf die biographischen Erfahrungen der Probanden hinsichtlich der Relevanz ihre Religiosität im Alltag, ihrer Erfahrungen als Muslime in Deutschland und ihres Selbstverständnisses als Bürgerinnen und Bürger abzielen. Es wird angestrebt zu klären, ob die unterschiedlichen lebensweltlichen Ausprägungen islamischer Religiosität in Deutschland Anknüpfungspunkte für einen positiven Umgang von Gläubigen mit den legitimen Erwartungen, wie sie aus einem demokratischen Gemeinwesen erwachsen, bietet oder ob dies durch eine bestimmte Sicht auf die eigenen Religion und damit spezifische Lebenspraktiken erschwert wird. Außerdem soll untersucht werden, welcher individuelle Umgang mit Recht von der Religion gefördert wird. Denn es erscheint fraglich, ob religiöse Überzeugungen Personen über die formale Akzeptanz des Rechtes hinaus auch hin zu einem reflexiven Umgang mit ihm führen können. Gerade aber letztes entsprich der Aufforderung des demokratischen Rechtsstaates an seine Bürger, ohne die seine Integrationsleistungen in einer pluralen Gesellschaft kaum denkbar sind.
INSTITUT FÜR SOZIALFORSCHUNG an der
Johann Wolfgang Goethe-Universität
Senckenberganlage 26 60325 Frankfurt am Main Telefon:
069 - 75 61 83 0 Telefax: 069 - 74 99 07
http://www.ifs.uni-frankfurt.de Email: ifs@rz.uni-frankfurt.de
|