Vortrag

Gret Haller

Menschenrechte und Citoyenneté

Montag, 30. April 2007
19.00 Uhr
IfS Sitzungssaal 1

 

Im Verfassungsmodell der Aufklärung bedingen sich Menschenrechte und Volkssouveränität gegenseitig. Souveränität ist identisch mit der Funktion der Verfassungs- und Gesetzgebung. Freiheitsrechte – Menschenrechte/Grundrechte – sollen durch jene definiert werden, welchen sie schon vor ihrer Positivierung zustehen, nämlich durch die Citoyens und Citoyennes. Nicht die Mächtigen sollen bestimmen können, wie weit Freiheitsrechte gehen und wo sie ihre Grenzen finden, sondern die zuvor Ohnmächtigen. Menschenrechte schützen die Ohnmächtigen vor den Mächtigen.

Die Gleichursprünglichkeit von Menschenrechten und Volkssouveränität gerät zunehmend in Vergessenheit. Der herrschaftskonstituierende Verfassungstypus der Aufklärung, der die ungeteilte Souveränität beim Volk oder dessen Repräsentanten konzentriert, wird immer mehr verdrängt durch einen herrschaftsbegrenzenden Typus, der die Souveränität des Monarchen – oder des Präsidenten – beschränkt und sie aufteilt zwischen Monarch und Volk. An die Stelle der strikten Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative tritt eine Verschränkung der Gewalten.

Der Vortrag geht zunächst den Anfängen dieser Entwicklung in der französischen und in der amerikanischen Revolution nach sowie der seit Ende des Zweiten Weltkrieges erfolgten Internationalisierung des Menschenrechtsschutzes auf weltweiter und europäischer Ebene. Perspektiven für den Menschenrechtsschutz auf beiden Ebenen werden im Lichte der langfristigen Entwicklung betrachtet, und es wird die Frage gestellt, ob – und allenfalls wie – durch eine Rückbesinnung auf den ursprünglichen prozeduralen Kerngehalt der Menschenrechte neue Durchbrüche denkbar wären.

Gret Haller ist Juristin; sie promovierte 1973 an der Universität Zürich mit einer Dissertation über die UNO-Menschenrechtspakte und die rechtliche Stellung der Frau in der Schweiz. Sie war Sachbearbeiterin für die Europäische Menschenrechtskonvention im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement; später arbeitete sie als Rechtsanwältin. Gret Haller wurde Berufspolitikerin. Sie gehörte der Berner Stadtregierung und dem Schweizerischen Parlament an, das sie 1993/1994 präsidierte. Danach war sie Schweizer Botschafterin beim Europarat; 1996–2000 arbeitete sie im Auftrag der OSZE als Ombudsfrau für Menschenrechte in Sarajevo; 2001–2005 wertete sie die dortigen Erfahrungen als Publizistin aus. Seit Wintersemester 2006/07 ist Gret Haller Gastwissenschaftlerin am Institut für Kriminalwissenschaft und Rechtsphilosophie der Universität Frankfurt.

Publikationen: Die Grenzen der Solidarität. Europa und die USA im Umgang mit Staat, Nation und Religion. Berlin: Aufbau 2002; Politik der Götter. Europa und der neue Fundamentalismus. Berlin: Aufbau 2005 (weitere Veröffentlichungen auf www.grethaller.ch).


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