Vortrag
Dorothee Frings
Arbeitsmarktrestriktionen in der EU und Prekarisierung von Frauenarbeit |
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Montag, 25. Mai 2009, 19 Uhr c. t.
IfS Raum I
Der Traum von einer geschlechtergerechten Verteilung der Familienarbeit ist Anfang des 21. Jahrhunderts weitgehend ausgeträumt und aus der Diskussion verschwunden. Das Bildungsniveau der Frauen in Nord-, Mittel- und Südeuropa ist in den letzten zwei Jahrzehnten sprunghaft gestiegen, das Modell der Doppelrolle als Berufstätige und Mutter gewinnt an Attraktivität.
Die Zunahme an Pflege- und Betreuungsbedarf aufgrund des demographischen Wandels trifft dabei auf eine Töchtergeneration, die im Berufsleben steht und Kinder zu versorgen hat. Auch führen die Mobilitätsanforderungen des Erwerbslebens zu einer räumlichen Trennung der älteren Generation von ihren Kindern. In keinem Staat der EU ist es bislang gelungen, ein stimmiges Konzept des Umgangs mit dem zunehmenden Betreuungs- und Pflegebedarf der älteren Generation zu entwickeln. Trotz der Pflegeversicherung wird auch in Deutschland die Verantwortung für die ältere Generation aus Kostengründen an die Familien und damit an die Frauen, Töchter und Mütter zurückübertragen.
Der Beitritt der neuen EU-Staaten erfolgte zu einem Zeitpunkt, zu dem die Bedarfslücken im Bereich der personenbezogenen Dienstleistungen in Nord-, Mittel- und Südeuropa überdeutlich wurden.
Die Delegation der »Clean and Care-Tätigkeiten« ist weniger eine Lifestyle-Attitüde oder beziehungstherapeutische Maßnahme als vielmehr eine unausweichliche Bedingung der Alltagsorganisation. Die Übertragung der Haushaltsarbeit auf die »Clandestinos der Dritten Welt« wurde zwar verschämt – partiell auch schamlos – praktiziert, blieb aber mit den Wertvorstellungen gerade der Akademikerinnen der ’68er-Generation in den mittel- und nordeuropäischen Staaten kaum vereinbar.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen der »Osterweiterungen« schufen in dieser Situation eine spezifische Möglichkeit, auf die Ambivalenz zwischen der Notwendigkeit familiärer Entlastung und der Ablehnung einer Arbeitsteilung nach rassistischen und sexistischen Kriterien zu reagieren.
Die Möglichkeiten legaler Konstruktionen von Haushaltsarbeit sind durchaus vielfältig, werden von den Behörden aber auch in einer Grauzone belassen, die die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Schutzgesetze und
Mindestbedingungen verschleiert. Das EU-Recht wie auch das nationale Recht der Arbeitsverwaltung bietet verschiedene Konstruktionen der Erwerbstätigkeit mit erheblichen Randzonen der Semilegalität.
Der Einsatz von Migrantinnen mit regulären oder semiregulären Erwerbskonstruktionen in privaten Haushalten lässt sich leichter mit den Normsystemen westlicher Akademikerinnen vereinbaren. Die übereinstimmende Zugehörigkeit von Arbeitgeberin und Arbeitnehmerin zum gebildeten Mittelstand begünstigt die Familienintegration. Da hierbei die temporäre Migration und die Versorgung der Familien im Herkunftsland im Vordergrund stehen, lassen sich die Arbeitsverhältnisse als Win-win-Situation verbuchen.
Die widersprüchliche Rechtskonstruktion der Teilhabe am Unionsbürgerstatus bei gleichzeitigem Ausschluss vom »Normalarbeitsmarkt« kennzeichnete lediglich eine Übergangssituation. Deutschland will diesen Zustand zwar noch für weitere zwei Jahre beibehalten, fristet damit aber ein Inseldasein. Bis auf Österreich, wo ebenfalls noch Teilbeschränkungen bestehen, haben alle übrigen Unionsstaaten die volle Freizügigkeit für die Bürgerinnen und Bürger der neuen EU-Staaten bereits hergestellt.
Eine gleichwertige Teilnahme am »Normalarbeitsmarkt« ist damit jedoch noch nicht erreicht. Zum einen hat sich durch die Sonderregelung der letzten Jahre ein Modell der Arbeitsteilung in Europa etabliert, das den »armen Schwestern aus dem Osten« eine Rolle zuweist, die voraussichtlich noch eine erhebliche Zeitlang nicht nur Wahrnehmungsmuster, sondern auch reale berufliche Zugänge beeinflussen wird, zumal die vorhandenen Qualifikationen durch Nichtgebrauch entwertet werden. Zum anderen lässt die tiefgreifende Wirtschaftskrise mit hohen Arbeitslosenzahlen gerade in den neuen EU-Staaten weitere Wanderungsanreize erwarten, denen allerdings weitgehend verschlossene Normalarbeitsmärkte gegenüberstehen könnten. Speziell die Tätigkeiten in der Pflege und Betreuung bleiben dabei unverzichtbar, könnten aber monetär und vom Rechtsstatus her noch weiter entwertet werden. Es bestehen vorläufig kaum Aussichten, dass in Deutschland von der gesetzlichen Möglichkeit der öffentlichen Finanzierung häuslicher Pflegekräfte stärker Gebrauch gemacht wird. Langfristig gesehen könnte die einmal etablierte Akzeptanz bezahlter Haushaltsarbeit zu einem verstärkten Nachrücken von statuslosen Migrantinnen aus Drittstaaten führen.
DorotheeFrings ist Professorin für Verfassungs- und Allgemeines Verwaltungsrecht sowie Sozialrecht am Fachbereich Sozialwesen der Hochschule Niederrhein in Mönchengladbach. Sie nahm an der Konzeptentwicklung bzw. als rechtliche Beraterin an Praxis- und Forschungsprojekten der EU und des Bundes teil, u. a.: AGIS: »Interprofessionelle europäische Zusammenarbeit gegen Menschenhandel«, 2004–2006; EU-Projekt »Integration of Female Immigrants in Labour Market and Society« (FeMiPol) unter Leitung von Dr. Maria Kontos am Institut für Sozialforschung, Frankfurt am Main, 2006–2008; »Auswirkungen des SGB II auf Personen mit Migrationshintergrund«, im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, 2006–2009.
Veranstaltungsort:
Institut für Sozialforschung
Raum I
Senckenberganlage 26
60365 Frankfurt am Main
Information und Auskunft:
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Telefon: 069 / 75 61 83 0
INSTITUT FÜR SOZIALFORSCHUNG an der
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