18.06.2024 - Medienberichte
Nach einem langen Kampf sind die letzten Hürden nun genommen – zum 1. Juli 2024 wird an den Krankenhäusern die Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0) eingeführt. Dabei handelt es sich um ein Instrument zur Personalbemessung, das sich – anders als die seit 2019 geltenden Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) – am tatsächlichen Pflegebedarf der Patient:innen orientiert. Um den Personalbedarf festzustellen, werden Patient:innen der somatischen Stationen1 künftig täglich den erforderlichen Pflegemaßnahmen entsprechend in verschiedene
Patientengruppen eingestuft, denen feste, wissenschaftlich fundierte Minutenwerte zugeordnet sind. Aus der Umrechnung dieser Minutenwerte in Vollzeitstellen ergibt sich ein Soll-Wert für die Personalausstattung in der Pflege.
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